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Auszug & Streichen: Kaution riskieren oder Maler engagieren?

Wenn Sie laut Mietvertrag verpflichtet sind, beim Auszug zu streichen, so kommen Sie darum kaum herum. Und da Sie ohnehin schon genug mit dem Umzug zu tun haben, dürfte es sich lohnen, für diese Arbeit einen Profi zu engagieren. Er stellt auch sicher, dass die Arbeit zur Zufriedenheit des Vermieters ausfallen wird. Weiterlesen

Streichen bei Auszug? Ein Profi macht's schnell und sauber

Streichen bei Auszug

Sauber gestrichen kann eine Wohnung mit gutem Gewissen an den Vermieter übergeben werden.

Streichen beim Auszug

Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig. Beim Auszug gehört dazu auch das Streichen.

Vorrang hat immer das Mietrecht - stehen im Vertrag Klauseln, die diesem widersprechen, sind sie automatisch ungültig.

Regeln Sie schon vor dem Auszug alle Formalitäten für die Wohnungsübergabe

Das Streichen bei Auszug ist in den meisten Fällen obligatorisch, außer Sie haben mit Ihrem Vermieter eine andere Absprache getroffen. Unter Schönheitsreparaturen fällt alles, was sich im Lauf der Jahre in der Wohnung abgenutzt hat. Wenn Sie beim Auszug lediglich Streichen müssen, kommen Sie noch sehr gut weg.

Ob Sie dazu verpflichtet sind, Ihre Wohnung bei Auszug zu streichen, können Sie im Mietvertrag nachlesen. Ist diese Verpflichtung dort festgelegt, kommen sie um das Streichen bei Auszug wahrscheinlich nicht herum. Es sei denn, Sie haben noch nicht lange in der Wohnung gelebt. Handwerklich begabte Mieter übernehmen die Renovierungsarbeiten häufig selbst. Allerdings ist im Mietrecht das Streichen so geregelt, dass es professionell gemacht werden muss. Wenn Sie sich ein perfektes Ergebnis nicht zutrauen, sollten Sie also lieber einen Malerprofi engagieren. Dann kann es bei der Wohnungsabnahme nicht zu Reklamationen kommen. Und Sie ersparen sich zusätzliche Arbeit, die man bei einem Umzug eigentlich nicht gerne übernimmt. Denn zu tun gibt es dabei ja ohnehin schon mehr als genug.

Den Mietvertrag aufmerksam lesen

Vor dem Auszug sollten Sie nochmal einen sorgfältigen Blick in Ihren Mietvertrag werfen. Aber dabei kann schon mal die eine oder andere Frage aufkommen. Von Schönheitsreparaturen ist da die Rede und von Instandhaltungsarbeiten. Was ist eigentlich genau der Unterschied?

**Schönheitsreparaturen:**Von der eigentlichen Wortbedeutung können Sie bei der Definition dieses Begriffs eher nicht ausgehen. Denn es handelt sich weder um Schönheit noch um Reparaturen. Der Rechtsanwalt erklärt die Schönheitsreparatur so: Damit ist die Beseitigung von Gebrauchsspuren gemeint, die das normale Wohnen in den Räumen verursacht. Solche einfachen Spuren müssen sich leicht und mit einfachen Mitteln beseitigen lassen.

Zu den Schönheitsreparaturen gehören Aufgaben wie:

Schönheitsreparaturen beinhalten nicht das außenseitige Streichen von Fenstern und Türen. Auch aufwändigere Arbeiten wie das Abziehen der Holzdielen werden nicht dazu gerechnet. Für Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig. Beim Auszug gehört dazu auch das Streichen. Grundsätzlich sind Sie hier also in der Pflicht. Es gibt aber auch Ausnahmen. Dazu später mehr.

Übrigens: Sie müssen auf keinen Fall alle Arbeiten durchführen, die hier unter Schönheitsreparaturen aufgeführt sind. Denn es sind ja während Ihrer Mietzeit nicht notwendigerweise überall Gebrauchsspuren entstanden, die beseitigt werden müssen.

**Instandhaltungsarbeiten:**Bei diesem Begriff können Sie eher von der Wortbedeutung ausgehen. Denn dabei handelt es sich in der Tat um Arbeiten, die der Instandhaltung einer Wohnung dienen.

Zu den Instandhaltungsarbeiten gehören Aufgaben wie:

  • Abschleifen und Versiegeln des Parkettbodens
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Arbeiten im Hausflur außerhalb der Mietwohnung
  • Reparaturen am Mauerwerk und der Bausubstanz

Generell ist für Instandhaltungsarbeiten der Vermieter zuständig. Er kann diese seinen Mietern auch nicht im Vertrag aufbürden. Solche Klauseln wären ungültig. Anders verhält es sich allerdings, wenn Sie als Mieter Schäden verursachen, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts zustande gekommen sind. Sollten Sie beispielsweise einen Durchbruch im Mauerwerk planen, müssen Sie unbedingt das Einverständnis Ihres Vermieters einholen. Haben Sie den Parkettboden in Ihrer Wohnung beschädigt, weil Sie Löcher hineingebohrt oder zu scharfe Reinigungsmittel verwendet haben, müssen Sie den ursprünglichen Zustand des Bodens wiederherstellen. Das entspricht dem Zustand bei Ihrem Einzug.

Was steht im Mietrecht über das Streichen bei Auszug?

Die Pflichten des Mieters bei Auszug hängen unter anderem von der Zeit ab, die er in der Wohnung verbracht hat. Verlassen Sie die Wohnung also schon vor Vertragsende wieder, kann es sein, dass Sie bei Ihrem Auszug gar nicht streichen müssen. Das hängt allerdings nicht nur von der tatsächlichen Wohnzeit ab, sondern auch von den Formulierungen im Mietvertrag.

  • Abgeltungs- oder Quotenklauseln

Selbst wenn früher bei Vertragsende noch kein Renovierungsbedarf bestand, mussten Sie mitunter trotzdem anteilige Kosten übernehmen. Nach vier Jahren konnten das beispielsweise die Hälfte der Kosten sein, die bei einem Auszug nach acht Jahren entstanden wären. Ausgerechnet wurde der fällige Betrag mit Hilfe des Kostenvoranschlags eines Malers. Zugunsten der Mieter hat der BGH diese Regelung aber in einem Urteil von 2015 gekippt.

Daraus folgt: Wenn Sie den Vertrag vor Ablauf der vertraglichen Renovierungsfrist kündigen, müssen Sie bei Ihrem Auszug nicht streichen.

  • Einzug in eine unrenovierte Wohnung

Haben Sie Ihre Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert übernommen, müssen Sie auch bei Ihrem Auszug nicht streichen. Selbst dann nicht, wenn Sie Ihrem Vormieter bei Einzug die Renovierung der Wohnung zugesagt hatten.

Tipp: Vergewissern Sie sich immer vor Ihrem Auszug, ob Sie streichen müssen oder nicht. Sind Sie unsicher, können Sie sich bei den Verbraucherzentralen oder beim Mieterbund erkundigen. Schließlich ist das Streichen bei Auszug nicht gerade eine Aufgabe, um die man sich reißen würde.

Laut Mietrecht darf man nicht beliebig streichen

Mieter haben die verschiedensten Geschmäcker, deshalb dürfen Sie Wände und Decken laut Mietrecht nicht in einem schrillen Farbton hinterlassen. Das geringste Risiko gehen Sie mit hellen, neutralen Farben ein. Ansonsten könnten der Vermieter oder der Nachmieter die Abnahme der frisch gestrichenen Wände verweigern. Weiße Wände kann jedoch niemand ausdrücklich verlangen. Wenn Sie einen Profi für die Malerarbeiten engagieren, wird der erfahrene Handwerker Sie in Sachen zulässiger Farbauswahl beraten. Dann ersparen Sie sich nicht nur die unerwünschte Renovierungsarbeit, Sie gehen auch farblich bei der Wohnungsabnahme auf Nummer Sicher.

Das Geld, welches Sie sich bei Eigenleistung sparen, könnte Ihnen sonst dadurch wieder durch die Lappen gehen, dass Sie die Arbeiten noch einmal wiederholen müssen. Reklamiert der Mieter Ihre Farbauswahl oder die provisorische Ausführung der Anstriche, sind Sie dazu verpflichtet. Dann hätten Sie Energie, Zeit und Geld doppelt investiert. Beim Auszug das Streichen einem Profi zu übertragen kann sich also durchaus in mehrerer Hinsicht lohnen.

Tipp: Ihr Vermieter wird es sicherlich gutheißen, wenn Sie die Malerarbeiten einem professionellen Handwerker übertragen. Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und legen Sie diesen dem Vermieter vor. Vielleicht ist er ja sogar bereit, sich an den Kosten für die Streicharbeiten zu beteiligen. Auch wenn das Streichen bei Auszug aus einer großen Wohnung durch einen Fachmann auf den ersten Blick teuer erscheinen mag, so amortisieren sich diese Kosten schnell, wenn man bedenkt, dass man auch das Material und die Werkzeuge selbst erst anschaffen müsste. Von der eigenen Arbeitszeit ganz zu schweigen. Wenn Sie sich zum Streichen bei Auszug professionelle Hilfe holen, können Sie sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren.

Außerdem können Sie sich sicher sein, dass ein ausgebildeter Maler so streichen wird, dass es zur vollsten Zufriedenheit des Vermieters ausfällt und Sie die volle Kaution wiederbekommen. Viele Vermieter kommen den Mietern bei Renovierungskosten im Falle eines Auszugs finanziell entgegen. Denn eine fachmännisch renovierte Wohnung lässt sich hinterher wieder teurer vermieten.

Streit beim Auszug lässt sich vermeiden

Wenn beim Studium des Mietvertrags Fragen aufkommen, sollten Sie diese lieber gleich mit dem Vermieter klären. Am besten regeln Sie schon vor dem Auszug alle Formalitäten für die Wohnungsübergabe. Vorrang hat immer das Mietrecht, stehen im Vertrag Klauseln, die diesem widersprechen, sind sie automatisch ungültig. Das trifft beispielsweise auf die Vorgabe fester Zeitabstände für Renovierungsarbeiten zu. Auch schwammige Formulierungen bezüglich der Leistungen, die der Mieter zu erbringen hat, haben von vorne herein keine Gültigkeit.

Besprechen Sie am besten noch vor Ihrem Auszug, wer wofür zuständig ist. Gibt es dabei Unstimmigkeiten mit dem Vermieter, haben Sie noch genügend Zeit, diese abzuklären.

Damit solche Unstimmigkeiten erst gar nicht aufkommen können, achten Sie als Mieter stets auf folgende Dinge:

  • Bohren Sie keine Löcher in Fußböden, Fensterrahmen oder Fliesen.
  • Fertigen Sie sowohl beim Einzug als auch beim Auszug Übergabeprotokolle an.
  • Reparieren Sie kleinere Schäden immer sofort.
  • Sollten größere Schäden vorkommen, informieren Sie umgehend den Vermieter.

Fazit

Grundsätzlich ist der Mieter bei Auszug zum Streichen verpflichtet. Es sei denn, Sie haben noch nicht lange in der Wohnung gelebt. Mehr als die Ausführung anfallender Schönheitsreparaturen kann der Vermieter aber nicht von Ihnen verlangen. Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich vor dem Auszug immer, um sicher zu gehen, was für Pflichten man als Mieter hat. Unklarheiten sollte man sofort mit dem Vermieter klären. Gelingt das nicht, stehen Ihnen die Verbraucherzentralen oder der Mieterbund zur Seite. Dort bekommen Sie verlässliche Auskünfte über Ihre Pflichten beim Auszug. So lässt sich Streit mit dem Vermieter oder dem Nachmieter am besten vermeiden. Mit einem professionellen Maler sind Sie für die Wohnungsübergabe auf der sicheren Seite. Handwerklich perfekt ausgeführte Arbeiten können keinen Anlass zur Klage geben und auch die Farbauswahl ist beim Profi in den besten Händen. So können Sie sich ganz auf Ihren Umzug konzentrieren und sich auf die neue Wohnung freuen.

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