Mietvertrag: Renovierung beim Auszug

Wenn die bisherige Wohnung gekündigt ist und der Umzug im vollen Gange ist, hat man meistens schon genug zu tun. In den meisten Fällen muss man noch dafür sorgen, dass die alte Wohnung renoviert wird. Aber wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus? Weiterlesen

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag

Wenn die Wohnung gekündigt ist und der Auszug geplant ist, müssen Sie eigentlich nur noch einen Transporter mieten und schon kann es losgehen - wenn da nicht noch die Renovierung der Wohnung anstehen würde. Wenn man eine Wohnung mietet und den Mietvertrag unterschreibt, sollte man diesen genau lesen. Während es im gesetzlichen Mietrecht nach dem BGB nicht vorgesehen ist, dass der Mieter zwangsläufig streichen muss, sind im Mietvertrag oft Klauseln zu finden, die den Mieter zu einer Renovierung beim Umzug verpflichten. Geht mal eine Fliese oder eine Tür kaputt oder der Fußboden wird beschädigt, oder ähnliches, so ist der Mieter dafür verantwortlich dieses zu ersetzen und die Kosten dafür zu tragen. Zusätzlich sollte man vor dem Unterschreiben des Mietvertrages auch vorhandene Mängel schriftlich festhalten und sich vom Vermieter bestätigen lassen, sonst bezahlt man das beim Umzug aus eigener Tasche. Eine genaue Prüfung des Mietvertrags ist notwendig, weil insbesondere ältere Klauseln von verschiedenen Gerichten für unwirksam erklärt wurden.

Ist die Wohnung bei der Übergabe neu gestrichen, meistens weiß, und renoviert, wird das auch im Mietvertrag festgehalten und man muss die Wohnung bei einem Umzug auch so renoviert wieder übergeben. Natürlich kann man seine Wände in der Wohnung nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten. Die Wände dürfen eine andere Farbe bekommen - selbst bauliche Änderungen können nach Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden. Die Farbe sollte vor dem Umzug jedoch wieder in ihren ursprünglichen Zustand gebracht werden. Haben Sie vielleicht selbst einen Nachmieter gesucht? Wenn dieser mit den Veränderungen einverstanden ist, kann man es auch dabei belassen. Sie sollten sich diese Zusicherung jedoch schriftlich von Ihrem Nachmieter geben lassen.

Ein Fachmann garantiert einen entspannten Umzug

Bei der Beseitigung etwaiger Schäden in der Wohnung können Sie im Vorfeld am besten selbst einen Fachmann suchen. Sofern der Vermieter selbst nach dem Auszug nachbessern muss, werden dessen Ausgaben mit der Kaution verrechnet. Die Kosten und Preise für Malerarbeiten richten sich nach der zu streichenden Fläche. Wenn Sie sich ein Angebot geben lassen, können Sie eventuell vom Vermieter einen Zuschuss zu den Renovierungskosten bekommen. Der Vermieter bekommt dann eine professionell renovierte Wohnung zurück - und Sie haben viel Zeit gespart, die Sie in die Einrichtung Ihrer neuen Wohnung stecken können.

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